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Hauptzollamt Hannover (HZA Hannover)

Hauptadresse

Hackethalstraße 7
30179 Hannover, Niedersachsen
Deutschland

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Telefon: 
+49 511 5469-9100
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Hannover werden übertragen die Zuständigkeiten

  • der Hauptzollämter Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Dresden, Frankfurt (Oder), Magdeburg, Osnabrück und Potsdam für die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der dafür erhobenen Sicherheiten
  • der Hauptzollämter Braunschweig, Magdeburg und Osnabrück für die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
  • der anderen Hauptzollämter im Bundesgebiet für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen oder Säumniszinsen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Hannover bewilligten laufenden Zahlungsaufschub
  • der anderen Hauptzollämter im Bundesgebiet für die Erteilung von verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünften
  • des Hauptzollamtes Oldenburg, soweit der Landkreis Rotenburg (Wümme) betroffen ist, für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer

Leiter:
Doris Schmidt, Regierungsdirektorin

Amtsbezirk:
Region Hannover; Landkreise Celle, Hameln-Pyrmont, Harburg, Heidekreis, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg, Schaumburg, Uelzen und Verden; vom Landkreis Diepholz die Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen und Siedenburg; vom Landkreis Gifhorn die Stadt Wittingen sowie die Samtgemeinden Hankensbüttel und Wesendorf; vom Landkreis Rotenburg (Wümme) die Städte Rotenburg (Wümme) und Visselhövede, die Gemeinde Scheeßel sowie die Samtgemeinden Bothel, Fintel und Sottrum

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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