bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Hauptzollamt Hamburg (HZA Hamburg)

Hauptadresse

Koreastraße 4
20457 Hamburg, Hamburg
Deutschland

Karte anschauen

Telefon: 
+49 40 80003-0
Fax: 
+49 228 303-97312
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Das Hauptzollamt Hamburg ist als örtliche Bundesbehörde in Hamburg für die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Biersteuer, der Luftverkehrsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer, der Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, für die Grenzaufsicht, für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung und für weitere übertragene Aufgaben zuständig.


Amtsbezirk:
Land Freie und Hansestadt Hamburg
(ohne das Gebiet des Flughafens Hamburg Airport Helmut Schmidt und der Luftwerft)

Weiterhin werden dem Hauptzollamt Hamburg die Zuständigkeiten übertragen für

1. die Einnahme und die Buchung der Zuckerabgaben aller Hauptzollämter bundesweit,
2. die Auszahlung und die Buchung der Produktionserstattungen für die Verwendung von Zucker aller Hauptzollämter bundesweit,
3. die Einnahme und die Buchung der Abgaben im Milchsektor sowie die Erfassung und Auswertung der Abrechnungsdaten aller Hauptzollämter bundesweit auf der Grundlage folgender unionsrechtlicher Vorgaben:
a) dem Muster in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. L 94 vom 31.3.2004, S. 22), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/517 (ABl. L 82 vom 27.3.2015, S. 73) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit
b) Artikel 230 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671; L 130 vom 19.5.2016, S. 18; L 34 vom 9.2.2017, S. 41), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/2393 (ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
4. die Erhebung von Ausfuhrabgaben aller Hauptzollämter bundesweit; davon unberührt bleibt die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anmeldung und des Antrags auf Abfertigung, für die die Ausfuhrzollstelle zuständig ist,
5. die Bewilligung des laufenden Zahlungsaufschubs der Hauptzollämter Bremen und Oldenburg,
6. die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Stundungs-, Säumnis-, Verzugs- oder Kreditzinsen und Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Hamburg bewilligten laufenden Zahlungsaufschub aller Hauptzollämter bundesweit,
7. die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung der Hauptzollämter Bremen, Itzehoe, Kiel, Oldenburg und Stralsund,
8. die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Itzehoe für das Stadtgebiet Hamburg,
9. die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, und die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Itzehoe, Kiel und Stralsund,
10. den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Itzehoe für das Stadtgebiet Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

Kartenansicht