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Hauptzollamt Duisburg (HZA Duisburg)
Hauptadresse
47051 Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon:
- +49 203 7134-0
- Fax:
- +49 203 7134-111
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.
Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.
Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.
Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de
oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.
Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.
Dem Hauptzollamt Duisburg werden übertragen die Zuständigkeiten
- des Hauptzollamts Krefeld für die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen, soweit der Zollzahlstelle die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt
- des Hauptzollamts Krefeld mit Ausnahme des Kreises Neuss und des Hauptzollamts Münster, soweit der Kreis Borken betroffen ist, für die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde, die Verwertung beweglicher Sachen
- für die Erhebung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig für die Zulassungsbezirke der Städte Duisburg, Essen, Mülheim (Ruhr), Oberhausen und der Landkreise Kleve und Wesel
Leiterin:
Katja Cornelius, Regierungsdirektion
Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Duisburg, Essen, Mülheim (Ruhr) und Oberhausen; Kreis Kleve; vom Kreis Wesel die Städte Dinslaken, Hamminkeln, Voerde, Wesel und Xanten und die Gemeinden Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.