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Hauptzollamt Bremen (HZA Bremen)

Hauptadresse

Konsul-Smidt-Straße 29
28217 Bremen, Bremen
Deutschland

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Telefon: 
+49 421-5154-0
Fax: 
+49 421 5154-1001
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Bremen werden übertragen die Zuständigkeiten

  • des Hauptzollamts Oldenburg in den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg/Wümme und Stade für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2 ff des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • für die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Oldenburg, ausgenommen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Städten Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven und in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Leer, Oldenburg, Wesermarsch und Wittmund
  • für die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Osnabrück, ausgenommen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Zulassungsbezirke Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Osterholz-Scharmbeck
  • die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Oldenburg; die Aufgaben einer Kontrolleinheit Grenznaher Raum des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg/ Wümme und Stade sowie des Hauptzollamts Osnabrück in der Gemeinde Stuhr, begrenzt von der B 75, der A 28 und A 1 bis an die Landesgrenze der Freien Hansestadt Bremen. Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Außenprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Stade und folgende Teile des Landkreises Rotenburg/Wümme: Samtgemeinde Sittensen, Selsingen, Tarmstedt, Zeven, Geestquelle und die Gemeinden Gnarrenburg und Bremervörde
  • Marktordnungsprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover, Magdeburg, Oldenburg und Osnabrück

Leiter:
Nicole Tödter, Leitende Regierungsdirektorin

Amtsbezirk:
Land Freie Hansestadt Bremen, kreisfreie Stadt Delmenhorst, Landkreis Osterholz, Gemeinden Loxstedt und Schiffdorf, Samtgemeinden Beverstedt und Hagen

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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