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Hauptzollamt Braunschweig (HZA Braunschweig)
Hauptadresse
38106 Braunschweig, Niedersachsen
Deutschland
- Telefon:
- +49 531 1291-0
- Fax:
- +49 531 1291-9102
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.
Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.
Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.
Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de
oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.
Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.
Dem Hauptzollamt Braunschweig werden übertragen die Zuständigkeiten
- des Hauptzollamts Hannover für die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde
- die Verwertung beweglicher Sachen
- die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderungen von Säumniszuschlägen, soweit der Zollzahlstelle die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt
- in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden, soweit sie von den Sachgebieten C, E und F (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) gemäß den in § 1 Abs. 3 genannten Rechtsgrundlagen wahrgenommen werden
- im Landkreis Holzminden für die Durchführung von Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Außenprüfungen sowie von Überwachungsmaßnahmen in den genannten Rechtsbereichen
- im Landkreis Gifhorn für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
- der Hauptzollämter Hannover und Magdeburg für die Ermittlung von Steuerstraftaten sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, ausgenommen die Ermittlung von Steuerstraftaten sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Erforschung des Sachverhalts und das Treffen von unaufschiebbaren Anordnungen beim Verdacht von Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, soweit entsprechende Maßnahmen im Rahmen des ersten Zugriffs durch die dafür zuständigen Amtsträger erfolgen
- der anderen Hauptzollämter in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt für das Such- und Mahnverfahren einschließlich der Fertigung von Einfuhrabgabenbescheiden sowie der Inanspruchnahme von Bürgen im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, im gemeinsamen Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 und im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem TIR-Übereinkommen 1975 vom 14. November 1975 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
- des Hauptzollamts Hannover in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 107 und 112 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, den §§ 304, 306 und 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den §§ 2 und 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 13 des Altersteilzeitgesetzes, den §§ 1 und 6 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hannover für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden
Leiter:
Regine Andreas, Regierungsdirektorin
Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, Landkreise Göttingen, Goslar, Helmstedt, Hildesheim, Northeim, Osterode, Peine und Wolfenbüttel, vom Landkreis Gifhorn die Stadt Gifhorn, die Gemeinde Sassenburg sowie die Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Isenbüttel, Meinersen und Papenteich
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.