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Hauptzollamt Berlin (HZA Berlin)
Hauptadresse
10965 Berlin, Berlin
Deutschland
- Telefon:
- +49 30 69009-0
- Fax:
- +49 30 69009-6209
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.
Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.
Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt. Für das Land Berlin liegt die Zuständigkeit beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de
oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.
Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.
Dem Hauptzollamt Berlin werden übertragen die Zuständigkeiten
- Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Potsdam
- die Verwertung beweglicher Sachen des Hauptzollamts Potsdam
- die Überwachung von Kontingenten und Bezugsmengen von Diplomatengut sowie der Bezugsmengen von Konsulargut aller Hauptzollämter bundesweit
- die Erteilung von Grenzempfehlungen aller Hauptzoll-ämter bundesweit
- Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenwirtschafts-prüfungen und Sonderprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam
- die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 Energiesteuer¬gesetz i.V.m. § 104 der Energiesteuer-Durchführungs¬verordnung der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam
Leiter:
Dirk Biemann, Leitender Regierungsdirektor
Amtsbezirk:
Land Berlin
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechnung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.