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Hauptzollamt Aachen (HZA Aachen)
Hauptadresse
52068 Aachen, Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon:
- +49 241 9091-0
- Fax:
- +49 241 9091-1500
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.
Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.
Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.
Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de
oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.
Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.
Dem Hauptzollamt Aachen werden übertragen die Zuständigkeiten
- der Hauptzollämter Bielefeld (ehemalige Bundesfinanz-direktion Mitte), Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld und Münster sowie, wenn das Hauptzollamt Aachen als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die Zuständigkeiten aller Hauptzollämter für das Suchverfahren einschließlich der Fertigung von Einfuhrabgabenbescheiden sowie der Inanspruchnahme von Bürgen im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, im gemeinsamen Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 und im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem TIR-Übereinkommen 1975 vom 14. November 1975 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
des Hauptzollamts Köln für die Ermittlung von Straftaten sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung, ausgenommen die Ermittlung von Straftaten sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, mit Ausnahme des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Kreisfreien Stadt Leverkusen für die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde, für die Verwertung beweglicher Sachen
Amtsbezirk:
StädteRegion Aachen, die Kreise Düren und Heinsberg, vom Kreis Euskirchen die Stadt Schleiden sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich und Nettersheim
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.