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Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Hauptadresse

Zweibrückenstraße 12
80331 München, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 89 2195-1000
Fax: 
+49 89 2195-2221
E-Mail: 

Internet:
www.dpma.de

Liegenschaftsanschriften

Dienststelle Jena

Goethestraße 1
07743 Jena, Thüringen
Deutschland

Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin

Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Berlin
Deutschland

Dienststelle Hauzenberg

Marktplatz 16
94051 Hauzenberg, Bayern
Deutschland

Beschreibung

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es erteilt Patente, trägt Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwaltet sie. Außerdem informiert es die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Zusammen mit seinen Vorläufern – dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt – kann das DPMA auf eine über 140-jährige Geschichte zurückblicken. Derzeit hat die Behörde mehr als 2.500 Beschäftigte. Organisatorischer Aufbau Organisatorisch ist das DPMA in vier Arbeitsbereiche, sogenannte Hauptabteilungen gegliedert: Patente und Gebrauchsmuster (Hauptabteilung 1).

Mehr als 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Zweigen der Technik und Naturwissenschaft sind als Patentprüfer und Patentprüferinnen in den fünf Abteilungsgruppen der Hauptabteilung 1 tätig (Allgemeiner Maschinenbau, Mechanische Technologie, Elektrotechnik, Chemie und Physik). Sie prüfen eingereichte Anmeldungen auf Patentfähigkeit, erteilen Patente und bearbeiten Einsprüche. Die Hauptabteilung 1 ist auch für die im DPMA anfallenden Aufgaben auf dem Gebiet der Gebrauchsmuster und Topografien zuständig. Information (Hauptabteilung 2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung 2 informieren die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte und die einzelnen Schritte einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldung. Sie verwalten und aktualisieren die Datenbanken des Amtes und unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer bei ihren Recherchen. Die Betreuung der bundesweit mehr als zwanzig Patentinformationszentren ist ebenfalls Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Information.

Darüber hinaus ist die Bibliothek des DPMA mit circa einer Million Veröffentlichungen zu Wissenschaft, Technik und gewerblichen Schutzrechten sowie über 89 Millionen Patentdokumenten organisatorisch in die Hauptabteilung 2 eingebunden. Das DPMA bietet Kunden und Kundinnen gerne an, die Bibliothek für Recherchen zu nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung 2 sind auch für den Betrieb und die Weiterentwicklung sämtlicher Informationstechnologien des Amts zuständig. Dazu gehören unter anderem die elektronische Anmeldung von Schutzrechten und die Entwicklung von Programmen, mit denen die Schutzrechtsanmeldungen elektronisch bearbeitet werden können.

Marken und Designs (Hauptabteilung 3):

Im Markenbereich prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anmeldungen nationaler Marken und tragen diese in das Markenregister ein, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus befassen sie sich mit Widersprüchen Dritter gegen Markeneintragungen und entscheiden in Markenlöschungsverfahren. Hinzu kommt eine Vielzahl von Aufgaben in Verfahren der internationalen Registrierung von Marken. Der Designbereich umfasst die Prüfung von Anmeldungen, die Verwaltung eingetragener Designs und entscheidet über Nichtigkeitsanträge.

Zentrale Verwaltung, Rechtsabteilung (Hauptabteilung 4):

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung 4 nehmen in erster Linie die klassischen Verwaltungsaufgaben wahr. Dazu zählen beispielsweise die Bearbeitung von Personal-, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, die Verwaltung und Betreuung der Gebäude und die Organisation von Verwaltungsabläufen. Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften Verwertungsgesellschaften unterliegen im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung einer staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt übt diese Aufsicht auf der Grundlage des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) aus. Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten (zum Beispiel Komponisten, Schriftsteller, bildende Künstler, Fotografen, Tonträgerhersteller, Filmproduzenten). Die Berechtigten räumen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche ein.

Schiedsstellen:

Beim DPMA sind zwei Schiedsstellen (Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz) angesiedelt. Sie unterbreiten den Beteiligten Einigungsvorschläge, die sie als verbindlich annehmen können. Sie können den Vorschlägen jedoch auch widersprechen oder sich außeramtlich einigen. Obwohl die Schiedsstellen organisatorisch im DPMA eingebunden sind, bleiben sie eigenständige Spruchkörper.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium der Justiz

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