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Bundesverband für Umweltberatung e. V. (bfub)

Hauptadresse

Bürgerbräu 02 Sudhaus Frankfurter Straße 87
97082 Würzburg, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 931 4973 9165
E-Mail: 

Beschreibung

Positionspapier zum Leistungsbild Umweltberatung

1. Profil der Umweltberatung

  • Umweltberatung hat die Erhaltung und die Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel.
  • Umweltberatung ist ein Dienstleistungsangebot, das ökologisch und sozial verantwortliches Handeln bei Personen und Institutionen initiiert, verstärkt und weiterentwickelt.
  • Umweltberatung ist ein dynamisches Instrument zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele und des vorsorgenden Umweltschutzes. Nur mit Umweltberatung kann es eine nachhaltige Entwicklung geben.
  • Umweltberatung verfolgt in ihrer Arbeit nachhaltige Lösungskonzepte und arbeitet nach der Leitidee "Vom Wissen zum Handeln" geben.

2. Tätigkeitsfelder der Umweltberatung

  • Umweltberatung ist inzwischen in allen gesellschaftlichen Bereichen etabliert. Daher ergeben sich ganz unterschiedliche Arbeitsfelder wie: 

    • öffentlicher Dienst
    • Betriebe
    • Vereine/Verbände
    • Kirchliche Einrichtungen
    • Gewerkschaften  
  • In diesen Arbeitsfeldern werden verschiedene Schwerpunktthemen wie Abfall, Energie, Naturschutz etc. bearbeitet.
  • Die Komplexität der Aufgaben reicht von der Bürger/-innenberatung bis zum Umweltmanagement.

3. Aufgaben der Umweltberatung

Umweltberatung hat ein breites Aufgabenspektrum.
Umweltberater und -beraterinnen

  • erkennen und analysieren umweltrelevante Sachverhalte,
  • sammeln und bewerten Daten und Informationen,
  • zeigen Ursachen, Zusammenhänge und Auswirkungen auf,
  • entwickeln zielgruppenspezifische Kommunikationskonzepte,
  • erarbeiten problemadäquate Lösungsansätze,
  • begleiten die Durchführung von Konzepten, optimieren und evaluieren die Prozesse,
  • leisten Motivations- und Überzeugungsarbeit,
  • arbeiten als Moderatoren/-innen und Mediatoren/-innen zwischen verschiedenen Interessensgruppen,
  • wirken auf die Entwicklung und Verbesserung der Strukturen für die Umsetzung ihrer Lösungskonzepte hin.

4. Qualifizierung und Qualifikation in der Umweltberatung

Um den komplexen Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden, benötigen Umweltberater/-innen ergänzend zu ihrer Grundqualifikation eine fach- und beratungsspezifische Ausbildung. Für Umweltberater/-innen sind Grundkenntnisse aus folgenden Bereichen erforderlich:

  • Ökologie/Biologie, Toxikologie und Chemie
  • Physik, Energie- und Umwelttechnik
  • Umweltkommunikation und Umweltpsychologie
  • Erwachsenenbildung und Umweltbildung
  • Umweltrecht und Umweltpolitik
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Informationsmanagement und Systemanalyse
  • Institutionen- und Berufskunde

Je nach Arbeitsfeld, Themenbereich und Zielgruppe sind für Umweltberater/-innen spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Von zentraler Bedeutung sind neben den sozial-kommunikativen Kompetenzen wie Engagement, Überzeugungs- und Durchsetzungskraft, die methodischen Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen.
Die Komplexität und die laufende Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Arbeitsinhalte und Methoden erfordern eine ständige berufsbegleitende Weiterbildung.

Da es bisher weder ein staatlich anerkanntes Berufsbild Umweltberatung noch festgelegte Mindestanforderungen an Umweltberater/-innen gibt, hat der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e. V. 1996 ein Verfahren zur Güteanerkennung eingerichtet. Die Güteanerkennung soll einen hohen Qualitätsstandard der Umweltberatung sicherstellen. Für die Anerkennung im Güteverfahren müssen mindestens drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Universitäts- oder Fachhochschulabschluß mit umweltbezogenen Studieninhalten, bzw. Berufsabschluß mit umweltbezogenen Ausbildungsinhalten,
  • Zusatzausbildung in der Umweltberatung, mindestens 500 Stunden,
  • Dokumentierte Projektarbeit,
  • Berufspraxis in der Umweltberatung, mindestens 1 Jahr.
  • Umweltberater/-innen, die die bfub Güteanerkennung erhalten haben, verpflichten sich zu einer ständigen berufsbegleitenden Weiterbildung. Erforderlich sind jährlich mindestens 5 Tage Weiterbildung in fachlichen und/oder methodischen Themen.

5. Ehrenkodex der Umweltberatung

  • Umweltberatung braucht verbindliche Grundsätze um als kompetente, neutrale und vertrauenswürdige Institution die notwendige gesellschaftliche Anerkennung zu finden. Daher bestätigen Umweltberater/innen im Rahmen der Güteanerkennung von Umweltberatungs-Dienstleistungen den folgenden Ehrenkodex.

Die Umweltberater/-innen verpflichten sich:
 

  • zu einer vorsorgenden, der Umwelt verbundenen, unabhängigen, objektiven und integrierenden Zielsetzung ihrer Arbeit
  • zu einer umweltmedienübergreifenden, interdisziplinären Aufbereitung der Beratungsinhalte keine Interessen zu verfolgen, die der Erhaltung unserer Umwelt bzw. einer nachhaltigen Entwicklung entgegen stehen
  • zu einer unparteiischen, aber nicht unpolitischen Arbeit
  • zu einem breiten Fundament an beratungsrelevantem Wissen, das durch kontinuierliche Weiterbildung ständig aktualisiert wird durch das eigene Handeln zur Glaubwürdigkeit der Umweltberatung beizutragen
  • zu Solidarität untereinander, die sich in vertrauensvoller Zusammenarbeit, und gegenseitiger Unterstützung zeigt

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