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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Hauptadresse
10117 Berlin, Berlin
Deutschland
- Telefon:
- +49 30 221 911 006
- E-Mail:
- behindertenbeauftragte.de
- Internet:
- www.behindertenbeauftragter.de
Beschreibung
Gesetzlicher Auftrag
Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Dem beauftragten Jürgen Dusel steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der ihn bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Politische und soziale Rahmenbedingungen mitgestalten
Nicht nur die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen, sondern allgemeine gesellschaftliche Veränderungen können erhebliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Der Beauftragte beobachtet diese Entwicklungen, analysiert sie und greift ggf. ein.
Innerhalb der Bundesregierung nimmt der Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den Beauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt sie sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen hin.