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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Hauptadresse

Friedrichstraße 108
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

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Telefon: 
+49 30 18441 - 3424
Fax: 
+49 30 18441-4499
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Beschreibung

Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze durch das Kabinett zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten berufen.

Das Amt des Patientenbeauftragten

Das Amt des Patientenbeauftragten der Bundesregierung ist mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 geschaffen worden. Der oder die Beauftragte soll demnach vor allem darauf hinwirken, "dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden." Die Bundesministerien müssen die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren.

Ziel ist es, dass der oder die Beauftragte in unabhängiger und beratender Funktion darauf hinwirkt, dass die Belange der Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden. Er oder sie soll die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein."

Das Amt der Pflegebevollmächtigten

Das Amt des Pflegebevollmächtigten ist mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2014 neu geschaffen worden. Die Pflegebevollmächtigte soll nicht nur die Belange der Pflegebedürftigen, sondern auch ihrer Angehörigen, der Pflegekräfte sowie aller in der Pflege Beschäftigten wahren. Sie setzt sich dabei u. a. für die Umsetzung der Qualitätssicherung in der Pflege, für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Teilhabe Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger ein.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium für Gesundheit

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