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Bundesrechnungshof (BRH)
Hauptadresse
53113 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon:
- +49 228 99 721-0
- E-Mail:
- brh.bund.de
- Internet:
- www.bundesrechnungshof.de
Liegenschaftsanschriften
Außenstelle Potsdam
Dortusstraße 30 - 3414467 Potsdam, Brandenburg
Deutschland
Beschreibung
Der Bundesrechnungshof (BRH) ist eine oberste Bundesbehörde. In der Hierarchie der Bundesbehörden steht er auf der gleichen Stufe wie das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien.
Als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen; kein anderes Staatsorgan kann ihn mit einer Prüfung beauftragen. Andererseits beurteilt er keine politischen Entscheidungen im Rahmen des geltenden Rechts. Sitz des Bundesrechnungshofes ist Bonn.
Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts-und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten.
Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Gegenstand seiner Prüfungen sind die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes in Höhe von über 600 Milliarden Euro.
Ebenfalls geprüft werden die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist. Insgesamt sind dies vielfältige Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen, z.B. Verteidigung, Straßenbau, Steuern oder die Betätigung des Bundes z.B. bei der Deutschen Bahn AG, der Post AG und der Telekom AG.
Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der BRH die geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Umfang und Intensität der Beratungen haben kontinuierlich zugenommen. Die Beratung umfasst konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen.
Beratungen gegenüber Exekutive und Legislative erbringt der BRH nicht nur durch Empfehlungen in Prüfungsmitteilungen und Bemerkungen, sondern vor allem durch besondere - schriftliche oder mündliche - Beratungsbeiträge zu aktuellen Themen (wie z.B. Gesetzesvorhaben und finanziell bedeutsamen Beschaffungen) oder im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung.