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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Hauptadresse

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefon: 
+49 228 99 535-0
Fax: 
+49 228 535-3500
E-Mail: 

Internet:
www.bmz.de

Liegenschaftsanschriften

Dienstsitz Berlin

Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Berlin
Deutschland

Beschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) wurde 1961 zur Bündelung der bis dahin bei verschiedenen Ministerien angesiedelten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gegründet. Angelehnt wurde es an das seit Bestehen der Bundesregierung existierende Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshallplanes, das den Wiederaufbau im kriegszerstörten Europa zur Aufgabe hatte. Mit ähnlichen Methoden sollten nun unterentwickelte Gebiete vorangebracht werden. Seit dem 23. Januar 1993 trägt es seine noch heute gültige Bezeichnung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Das BMZ entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik. Es bestimmt die langfristigen Strategien der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durchführung. Aus dieser Grundsatzarbeit werden anschließend mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und mit den entwicklungspolitisch tätigen internationalen Organisationen gemeinsame Vorhaben entwickelt. Orientierung bieten dabei die Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen. Sie enthalten den ehrgeizigen Fahrplan, bis 2015 die Armut in der Welt um die Hälfte zu reduzieren.

Politisch und finanziell liegt das Hauptgewicht auf der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit – also der direkten Zusammenarbeit mit einem Partnerland. Zusammen mit den Partnern und in Abstimmung mit anderen Geberländern werden vom BMZ Länderkonzepte ausgearbeitet und gemeinsam Schwerpunkte festgelegt. Länderkonzepte sind das zentrale Managementinstrument und Basis für die mittelfristige Zusammenarbeit. Ausgestaltet werden sie in Verträgen, in denen die Zielsetzungen und Zeitpläne sowie Art und Höhe der Förderungen konkret ausformuliert sind. Hierzu gehören zum Beispiel günstige Kredite, Beratungs- und Ausbildungsleistungen, Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen, Stipendien, aber auch Nothilfeleistungen. Das BMZ beauftragt die Durchführungsorganisationen mit der Umsetzung der Verträge und kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit.

Die Lösung globaler Probleme erfordert die enge Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen. In ihnen wirkt die Bundesrepublik im Rahmen der europäischen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit. Das BMZ ist hier in allen entscheidenden Gremien vertreten, bringt Strategien und Positionen deutscher Entwicklungspolitik in die Institutionen ein und setzt sich für eine Verbesserung der Effizienz multilateraler Organisationen ein. Nicht zuletzt steuert das BMZ den deutschen Beitrag auf internationaler Ebene: unter anderem finanzielle Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds, Anteile an Weltbank und den Regionalen Entwicklungsbanken, finanzielle Unterstützung für Fonds und Programme der Vereinten Nationen und des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Neben den staatlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sind sehr viele Nichtregierungsorganisationen, so genannte NROs, in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Kirchliche Organisationen, politische Stiftungen und andere private Träger haben langjährige Erfahrung, arbeiten näher an armen und unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen und mobilisieren Selbsthilfe und Eigeninitiative. Das BMZ unterstützt die Arbeit dieser Organisationen nicht nur finanziell. Meinungs- und Erfahrungsaustausch sind Teil der gemeinsamen Arbeit. Genauso wirken die NROs bei der Erarbeitung von Länder-, Regional-, und Sektorkonzepten des BMZ mit.

Entwicklungszusammenarbeit ist nur dann erfolgreich, wenn die finanziellen und personellen Mittel sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. Daher überprüft das BMZ nicht nur regelmäßig die ordentliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel, sondern lässt die entwicklungspolitische Wirksamkeit seiner Vorhaben zusätzlich im Rahmen so genannter Evaluierungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern überprüfen. Das Ministerium verfügt über ein umfangreiches Instrumentarium, mit dem es die Vorhaben auswertet. So kann aus Rückschlägen gelernt werden und Erfolge können auf andere Vorhaben übertragen werden.

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