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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Hauptadresse

Mohrenstraße 37
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

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+49 3018 580-0
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+49 3018 580-9525
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Internet:
www.bmjv.de

Beschreibung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug zum Alltag der Menschen haben. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht. Seit der 20. Legislaturperiode verantwortet das BMJV innerhalb der Bundesregierung erneut den Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik.

Aufgabe des BMJV ist es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in den vorstehend genannten Rechtsgebieten durch Entwürfe vorzubereiten und zu begleiten. Das BMJV setzt Regeln also nicht durch; es entscheidet auch nicht über deren Auslegung; vielmehr wirkt es daran mit, die geltenden Regeln – im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Rechts – durch Gesetzgebung fortzuentwickeln. Das BMJV wird deshalb auch „Gesetzgebungsministerium“ genannt. Viele wichtige rechtspolitische Entscheidungen treffen die europäischen Staaten heute gemeinsam in der Europäischen Union. Das BMJV wirkt an der Rechtsetzung auf Ebene der Europäischen Union mit.

Eine weitere Aufgabe des BMJV ist es, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht zu prüfen. Diese Prüfung ist zum einen auf die Frage gerichtet, ob ein Entwurf mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Darüber hinaus prüft das BMJV auch, ob die Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen beachtet wurden. Weiterhin gibt das BMJV das amtliche Verkündungsblatt des Bundes (Bundesgesetzblatt) heraus. Dort werden alle Gesetze und Verordnungen veröffentlicht, die der Bund erlässt.

Darüber hinaus ist das BMJV - ebenso wie das Bundesministerium des Innern - als Verfassungsressort bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen.

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