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Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU)
Hauptadresse
53175 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon:
- +49 228 53686–0
- Fax:
- +49 228 53686–180
- E-Mail:
- beu.bund.de
- Internet:
- www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/
Beschreibung
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) klärt die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb auf. Dabei hat sie jederzeit die Möglichkeit, Sicherheitsempfehlungen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit auszusprechen. Da die Untersuchungen ausschließlich die Ziele
- Verbesserung der Eisenbahnsicherheit und
- Vermeidung künftiger Unfälle
verfolgen, sind sie strikt von straf-, haftungs- und sonstigen zivilrechtlichen Verfahren zu trennen und auch davon unabhängig zu führen.
Einstufung von gefährlichen Ereignissen:
In einigen Fällen tritt die BEU unmittelbar in die Untersuchung eines gefährlichen Ereignisses ein, in anderen führt sie zunächst Voruntersuchungen durch. Diese dienen insbesondere dazu abzuklären, ob es sich im Einzelfall um einen schweren Unfall handelt bzw. inwieweit die Untersuchungen dazu dienen können, die Eisenbahnsicherheit insgesamt zu verbessern.
Untersuchung von gefährlichen Ereignissen:
Gefährliche Ereignisse nach werden Artikel 20 Abs. 1 und 2 RL (EU) 2016/789 systematisch in vier Prozessschritten untersucht:
- Erstmaßnahmen
- Aufnahme der Unfalluntersuchung
- Sachverhaltsfeststellung
- Sachverhaltsanalyse
„Erstmaßnahmen“ beinhalten Tätigkeiten und Abstimmungen wie etwa die Zusammenstellung des Untersuchungsteams und die Fahrt zur Unfallstelle.
„Aufnahme der Unfalluntersuchung“ heißt, dass zunächst alle Beteiligte erfasst und erste Erkundigungen an der Unfallstelle eingeholt werden. Es werden Beweise aufgenommen und Spuren in allen beteiligten Fachrichtungen ermittelt und dokumentiert. Wenn das abgeschlossen ist, kann die Unfallstelle nach interner Abstimmung in der Regel freigegeben werden.
Der dritte Prozessschritt, die „Sachverhaltsfeststellung“, beinhaltet die Untersuchung und Auswertung aller Beweise inklusive der gewonnenen Aussagen und Stellungnahmen. Abgeschlossen wird diese Phase mit der Rekonstruktion des Ereignisses (Ist-Darstellung).
Im letzten Schritt, der „Sachverhaltsanalyse“, vollzieht die BEU das rekonstruierte Ereignis im Sollablauf nach (Soll-Darstellung) und führt einen Soll-Ist-Abgleich durch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden bewertet, Schlussfolgerungen abgeleitet und ggf. Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Untersuchungsbericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Bis zum 30. September veröffentlicht die BEU einen Jahresbericht über die Untersuchungen des Vorjahres und die Sicherheitsempfehlungen, die sie ausgesprochen hat.
Die BEU steht in einem aktiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Untersuchungsstellen. Dabei geht es etwa um die Weiterentwicklung gemeinsamer Untersuchungsmethoden und die Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze für die Erstellung sowie für die Begleitung der Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen.